Entsprechend meiner vielfältigen Aus- und Weiterbildungen unterstütze ich, zusammen mit meinem ausgebildeten Therapiebegleithund Anton im Rahmen der Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie Schulkinder und Jugendliche, die im Sinne des Paragraphen 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes durch verschiedene seelische Sorgen nicht in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und das Selbstbewusstsein und den Selbstwert erheblich beeinträchtigen sind.
Dazu gehören auch traumatische Erfahrungen, die durch eine strukturierte Traumatherapie aufgearbeitet werden können.
Auch hier unterstützt der Therapiebegleithund die Kinder und Jugendlichen einfühlsam und respektvoll in ihrer Selbstwirksamkeit, ihrem Selbstbewusstsein und Selbstwert. Er fördert die Beziehungsfähigkeit der Kinder.
Die Behandlung unterliegt der Schweigepflicht.
Kinder im Krippen- und Kindergartenalter werden im Rahmen der isolierten ambulanten heilpädagogischen Frühförderung, sowohl Einzeln als auch in Kleingruppen in meiner Praxis. Die Kinder lernen mit Freude ihr Können und ihr Wissen zu erweitern. Die Behandlung unterliegt der Schweigepflicht.
Als Fachkraft für integrative und inklusive Maßnahmen unterstütze ich Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Krippe und im Kindergarten, bzw. Kindertagesstätten.
Innerhalb der Frühförderung erfüllt die Psychomotorik die Funktion die ich- Sach- und Sozialkompetenz der Kinder auf spielerische Art und Weise.
Zur Förderung der Wahrnehmung schulischer Fertigkeiten kommen Schulkinder, die sich nicht gut konzentrieren können und ihre Aufmerksamkeit schnell verlieren, oder Informationen aus der Umwelt nur langsam verarbeiten und ebenso langsam reagieren.
Auch hierbei ist der Therapiebegleithund hilfreich. Die Behandlung unterliegt der Schweigepflicht.
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